Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit: einmal begonnen, ein Leben lang und immer flexibel an der Seite der Mitarbeitenden – auch das gehört zur Sozialhygiene eines Arbeitgebers.

Das Versorgungswerk arbeitet für Sie Ihre Ideen in eine rechtssichere Versorgungsordnung ein, die bei gesetzlichen Änderungen automatisch aktualisiert wird. Die Folge: der Vorstand des Kindergartens trägt somit bei der Umsetzung dieser Versorgungsordnung keine Haftung für die betriebliche Altersversorgung.

Personalkosten sparen: Die arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung wird häufig von Kommunen und/oder dem Land ganz oder auch teilweise bezuschusst. Das Versorgungswerk hilft Ihrem Kindergarten, diese Zuschüsse zu bekommen.

Mit dem Träger der Altersversorgung, HDI Lebensversicherung AG, haben wir einen durch regelmässige Ausschreibungen geprüften Partner, der alle für Kindergärten wichtigen Wege der betrieblichen Altersversorgung auch unter Nachhaltigkeitskriterien bei grösstmöglicher Sicherheit und Flexibilität mit allen verfügbaren Förderwegen in einem einzigen Vertrag als einziger Anbieter in Deutschland anbieten kann.

Ein Träger, der die Leistungen wie vereinbart zahlt – auch dann, wenn es diesen nicht mehr gäbe? Genauso ist das: Es werden die vereinbarten Leistungen bezahlt: garantiert und ohne Nachfinanzierungen! BAFIN geprüft und mit Mitgliedschaft in der Protektor AG.

Sie legen Wert auf Nachhaltigkeit: Alle Prüfkriterien erfolgreich bestanden: Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite hier bei den Nachhaltigkeitsberichten.

Welcher Weg ist Ihrer? Wir ermitteln diesen mit Ihnen und gehen ihn gemeinsam: wenn Sie das wollen!

Ein Beispiel:

Monatliche Zuwendungen:  115,– Euro für Ihren Mitarbeitenden

Alter Mögliche Rente/€ (unverbindlich) Garantiekapital/€
30 199,94 46.013
40 129,31 33.534
50 82,24 21.345

Berechnungsgrundlage Rahmenabkommen mit Vereinigung der Waldorfkindergärten, mit Hinterbliebenenabsicherung.